Wer des Todes schuldig ist, soll auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin sterben. Aber auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin soll er nicht sterben.
Wer des Todes schuldig ist, soll auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin getötet werden. Aber auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin soll er nicht getötet werden.